Sie fragen sich Rente mit 63 – was muss ich beachten? Hier finden Sie Informationen die helfen können.
Die Rente ist sicher – hat N. Blüm mal gesagt. Bis jetzt trifft das noch zu. Für alle die nicht noch länger warten wollen ist die Rente ab 63 eine Alternative. Hier erfahren Sie welche Rentenabzüge Sie treffen wenn Sie sich entscheiden früher den Beruf an den Nagel zu hängen.
Rente mit 63
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Rente ohne Abzüge
Nur Menschen die schwerbehindert sind und vor 1952 geboren wurden können nach der gesetzlichen Mindestversicherungszeit von 63 Jahren vollkommen ohne Abzüge in Rente gehen. Für alle anderen fallen Abzuge an wenn sie früher als gesetzlich vorgesehen in Rente gehen.
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In Rente gehen mit Abzügen
Schwerbehinderte die nach 1952 geboren wurden und alle anderen bekommen ihre Rente nur mit Abzügen bei einem früheren Renteneintrittsalter.
Das derzeitige Renteneintrittsalter liegt bei 67 Jahren. Wer dann in Rente geht bekommt seine Rente ohne Abzüge ausbezahlt.
Jeder Monat den ein zukünftiger Rentner vorher in den Ruhestand geht kostet 0,3 % seiner Altersrente. Maximal dürfen 18 % von der späteren Rente abgezogen werden wenn Sie mit 63 Jahren in Rente gehen möchten.
Voraussetzung ist dass 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt wurde.
Sie sehen daher wie wichtig eine private Altersvorsorge ist die meistens mehr Rendite bringt als die gesetzliche Rentenversicherung.
http://www.youtube.com/watch?v=nq9dW1K7frQ