Führerschein verloren – was tun?

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben finden Sie hier einige Tipps um bald wieder einen neuen Führerschein in den Händen zu halten.

Den Führerschein verloren – und jetzt?

Hier finden Sie Informationen über die Beschaffung eines neuen Führerscheins nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung und wenn Sie Ihren Führerschein einfach nicht mehr finden können.

Führerscheinverlust durch Fahrverbot / Führerscheinentzug

Es gibt eine Menge Dinge die man im Straßenverkehr falsch machen kann – wenn Sie dabei erwischt wurden hängt die Strafe für Ihr Vergehen vom Bußgeldkatalog ab. Von Punkten in Flensburg und etwas Bußgeld reicht die Strafe bis hin zum Führerscheinentzug in schweren Fällen. Der Bußgeldkatalog regelt die Dauer die Sie auf Ihren Führerschein verzichten müssen.

Bei einem Fahrverbot ist der Führerschein für bis zu drei Monate weg. Danach bekommen Sie ihn wieder.

Wenn Sie der Führerscheinentzug getroffen hat dann dürfen Sie sechs Monate lang nicht mehr fahren und müssen den Führerschein neu machen.

Stichwort MPU:

http://www.youtube.com/watch?v=vGnCNRRJvPU

Wenn Sie meinen zu unrecht bestraft worden zu sein können Sie versuchen über den Rechtsweg Ihr Recht zu erstreiten. Auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte finden Sie in den meisten Städten.

Wenn Sie Ihren Führerschein auf diese Weise verloren haben hilft nur der Gang zur nächsten Fahrschule um einen neuen Führerschein zu machen. Der Gang ins Ausland um dort einen neuen Führerschein zu machen ist recht kompliziert und wohl nur für Berufskraftfahrer interessant. Beachten Sie – oft verlangen die dortigen Führerscheinbehörden einen Wohnsitz im selben Land. Informieren Sie sich bevor Sie mit dieser Aktion starten. Der Führerschein jedes EU – Landes ist natürlich auch in allen anderen Ländern in Europa gültig.

Den Führerschein verloren / gestohlen – wie kann man einen neuen Führerschein beantragen?

Da die Ausstellung eines neuen Führerscheins einige Wochen Dauern kann sollten Sie keine Zeit verlieren.

Den Führerschein müssen Sie persönlich auf dem Landratsamt oder bei Ihrer Stadtverwaltung beantragen. Dazu benötigen Sie immer:

  • einen gültigen Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ein Passfoto (biometrisch)
  • eine Karteikartenabschrift wenn Sie seit der Ausstellung des letzen Führerscheins in einen neuen Verwaltungsbezirk umgezogen sind.

Haben Sie den Führerschein verlegt und finden ihn nicht mehr dann brauchen Sie noch:

  • die Eidesstattliche Versicherung dass Sie Ihren Führerschein tatsächlich verloren haben – können Sie direkt auf der Führerscheinstelle abgeben, Kosten: bis 35 Euro.

Wurde der Führerschein gestohlen dann brauchen Sie:

  • evtl. eine Diebstahlanzeige die Sie bei der Polizei (fragen Sie nach, einige Ämter verzichten darauf) bekommen. Eine Diebstahlanzeige ist kostenlos und schnell gemacht was viele Betroffene dazu verleitet auch einen verloren gegangenen Führerschein als gestohlen zu melden. Verboten ist das nicht…

Die Kosten für einen neuen Führerschein

– liegen bei etwa 35 – 40 Euro.

Den Führerschein müssen Sie persönlich oder ein schriftlich Bevollmächtigter nach etwa einem Monat abholen. Ausweis nicht vergessen.

Für die Wochen ohne Führerschein kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden die ein paar Euro kostet.

 

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